HONORAR

Bereits bei unserem Erstgespräch informiere ich Sie über die Kosten, die auf Sie zukommen können.

 

Das anwaltliche Honorar ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. Bei gerichtlichen Verfahren dürfen die dortigen Gebührensätze von keinem Anwalt unterschritten werden. Wenn ich außergerichtlich für Sie tätig werde, ist demgegenüber auch eine Honorarvereinbarung möglich.

 

Soweit die Anwaltskosten Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, kläre ich Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf und unterstütze Sie ggf. bei der Beantragung dieser staatlichen Hilfen.

 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich ab, ob diese für Ihren konkreten Fall eintritt. Falls ja, rechne ich direkt mit der Versicherung ab.