Als Fachanwältin für Medizinrecht unterstütze und berate ich Sie zu folgenden Themen:
Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung,
Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und sonstiger Heilberufe,
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
Vergütungsrecht der Heilberufe,
Arbeitsrecht der Ärzte, Schwestern, Pfleger und sonstiger medizinischer Mitarbeiter,
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
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